Bauwerksabdichtungen
Bauwerksabdichtungen verhindern den bauschädigenden Einfluss von Feuchtigkeit und Wasser auf ein Bauwerk oder einzelne Bauteile.
Bauwerksabdichtung ist ein historisch gewachsener Begriff. Man versteht darunter die Abdichtung der Bauteile, die nicht zum Dach gehören. Dächer und verwandte Bauteile, wie Dachterrassen, Loggien, Balkone oder Decken von Tiefgaragen zählen nicht zum Gebiet der Bauwerksabdichtung.
Die DIN 18195 “Bauwerksabdichtungen” fasst den Geltungsbereich weiter: sie zählt auch Balkone, Dachterrassen, Parkdecks, Hofkellerdecken, Durchfahrten sowie die Abdichtung unter intensiv begrünten Dachflächen zur Bauwerksabdichtung. Derartige Flächen sind jedoch eindeutig Dächer und sollten entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen (Flachdachrichtlinien) abgedichtet werden. DIN 18195 enthält z. B. keine Aussagen über Gefälle, Aufkantungen, Wärmedämmschichten und Dampfsperren.
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