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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für uns ist die Grundlage für eine erfolgreiche und dauernde Geschäftsbeziehung nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden, sondern in der vertrauensvollen Zusammenarbeit im gegenseitigen Vertrauen. Dennoch ist es notwendig für unsere Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden einige Punkte abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln.

§ 1 – Allgemeiner Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Diestelmeier Holzbau- und Handels GmbH mit unseren Kunden. Abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an. Sofern vertragliche Nebenabreden getroffen wurden, sind diese auf dem Vertrag schriftlich festgehalten worden,

§ 2 – Angebote
(I)Unsere Angebote ergehen freibleibend und unverbindlich unter Berücksichtigung aktueller Preislisten und Konditionen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung, Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten. Preise für einzelne Positionen gelten nur bei Erteilung des Gesamtauftrages. Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Preiserhöhungen aufgrund zwischenzeitlich geänderter Preislisten sind unter Berücksichtigung des § 309 Nr.1 BGB möglich. Festpreisangebote umfassen nur Mengen und Qualitätsstandards. wie sie aus Zeichnung. Statik und Aufmaß auch hervorgehen. Die Annahme der Bestellung setzt eine Bonitätsprüfung des Kunden voraus,

(2)Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer.

(3)Bei Nichtabnahme oder Rücknahme der laut Vertrag bestellten Baustoffe und Dienstleistungen stellen wir 20% des Auftragswertes als Aufwands- bzw. Vertragsbruchentschädigung in Rechnung,

(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Angaben der Lieferwerke und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart. An den zum Angebot gehörigen Unterlagen und sowie Modellen behalten wir uns das Eigentum vor.

§ 3 – Rücktritt
(I)Zum Rücktritt vom Vertrag sind berechtigt
a) beide Vertragspartner, wenn aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes die Bestellung nicht vertragsgemäß möglich ist,
b) wir, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat,
c) wir, wenn der Lieferung nicht mit zumutbaren Aufwendungen zu überwindende Leistungshindernisse   entgegenstehen,
d) der Kunde, bei Lieferverzug unsererseits gem. § 4 und soweit der Kunde den Verzug schriftlich angezeigt hat,

(2)Es gilt § 2 Absatz 3 zur Aufwands- bzw. Vertragsbruchentschädigung entsprechend.

§ 4 – Lieferung I Gefahrenübergang
(l)Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, Erfüllungsort ist die Verladestelle. Die Wahl des Transportweges und -mittels bleibt uns vorbehalten. Formalitäten mit dem Frachtführer klärt der Kunde, Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten als selbständige Lieferung.

(2)Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher bzw, fixer Liefertermin schriftlich vereinbart wurde. Streckengeschäfte gelten als rechtzeitig geliefert, wenn die Ware den Lieferanten rechtzeitig verlassen hat, so dass unter normalen Umständen mit termingerechter Anlieferung beim Kunden gerechnet werden konnte. In Fällen höherer Gewalt, mangelhafter Leistung des Vorlieferanten und sonstige nicht durch uns zu vertretene Umstände verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eine Verzugsanzeige des Kunden bedarf der Schriftform.

(3)Lieferungen erfolgen frei erreichbarer und befestigter Baustelle bzw. Anfahrtsstraße (LKW 40 t) ohne Abladen. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Etwaige Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Ist Abladen schriftlich vereinbart, so wird am Fahrzeug ebenerdig abgeladen. Der Kunde haltet vollumfänglich für Schäden die entstehen,
a) wenn Abladehilfe durch unsere Mitarbeiter oder Dritte erfolgt, die nicht zuvor schriftlich vereinbart war,
b) wenn zur Anlieferung auf Wunsch des Kunden befahrbare und befestigte Straßen verlassen werden sollen,
c) wenn Selbstabholung durch den Kunden erfolgt, Die Gefahr geht bei Übergabe zur Verladung auf den Kunden über.

(4)Rücknahme übermäßig bestellter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nach unserem Ermessen können wir volle Verpackungseinheiten ausnahmsweise zurücknehmen. Etwaige Kosten, welche uns durch den Rücktransport entstehen, hat der Kunde zu tragen. Der Kunde hat für die frachtfreie Rückführung der Pfandgüter zu sorgen (gesetzliche Regelung). Bei Abholung von Pfandgütern berechnen wir eine Servicepauschale. Pfandbeträge und Kosten für die Servicepauschale hängen in den Geschäftsräumen aus. Rücknahme von Pfandgütern erfolgt nur bei einwandfreiem Zustand. Gutschrift erfolgt nur für von uns herausgegebene Pfandgüter.

§5 – Gewährleistung /Mängelrüge /Haftung
(1)Die Gewährleistungsfrist beträgt für Lieferungen für das Gewerbe unseres Kunden ein Jahr ab Lieferung, soweit nicht § 438 Abs. I Nr. 2 BGB für Verbraucher gilt. Offensichtliche Mängel an der Ware oder der Ausführung, Transportschäden und Fehlmengen sind unverzüglich anzuzeigen. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet i verbaut werden, Es steht uns nach Wahl frei nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern, im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir sind zu mindestens zweimaliger Nachbesserung für Ersatzlieferung berechtigt.

(2)Handelsüblicher Bruch (2 %) und Mindersortierung bzw. als Ware minderer Qualität verkaufte Ware berechtigen nicht zur Reklamation. Beton-, Ton-, Holzwaren und andere Naturprodukte weisen Farbschwankungen auf; es wird daher empfohlen stets aus mehreren Paletten gleichzeitig zu verarbeiten. Für Farbbeständigkeit übemehmen wir keine Gewähr. Bei Holzprodukten wird für natürlichen Verschleiß, Rissbildung, Verziehen des Holzes und Farbunterschiede nach Behandlung keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt insbesondere für Farbunterschiede, die bei imprägnierten Hölzern und bei weiterer Farbbehandlung sowie Verarbeitung mit sonstigen Hölzern auftreten können. Hölzer mit Farbbehandlung werden durch uns nur gebeizt oder grundiert geliefert, sofern nicht anderes angegeben ist, Eine Endbehandlung ist bauseits durch den Kunden vorzunehmen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Qualitätsstandards mit den gewöhnlichen Toleranzen und üblichen möglichen Standardabweichungen für alle Baustoffe, insbesondere Holz-, Kunststoff-, Beton oder Furniererzeugnissen.

(3)Die Beachtung von der Ware beiliegenden Pflege-, Gebrauchs- und Aufbauanleitungen ist zwingende Voraussetzung zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

(4)Sonderanfertigungen oder Waren von rechtlich selbstständigen ausliefernden Beteiligungsunternehmen, welche nicht am Lager geführt werden, sondern speziell für den Kunden bestellt werden, werden regelmäßig nicht zurückgenommen. Erfolgt eine Rücknahme gilt § 2 Absatz 3 zur Aufwands- bzw. Vertragsbruchentschädigung entsprechend.

7) Wir haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt, Schlechtleistung des Vorlieferanten und sonstige nicht von uns zu vertretenden Umstände wird keine Haftung übernommen. Etwaige Garantieansprüche gegenüber Vorlieferanten treten wir an unsere Kunden ab. Beratungsleistungen und Empfehlungen unsererseits erfolgen freiwillig und begründen keine Haftung.

§ 6 – Zahlung l Forderungsabtretung l Zurückbehaltungsrecht
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

(2) Skonto, soweit vereinbart, kann nur gewährt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt alle früheren Rechnungen des Kunden beglichen sind. Für die Skontorechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. Paletten, Frachten und Dienstleistungen sind nicht skontierfähig.

(3)Eingehende Zahlungen verrechnen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Aufrechnung durch unsere Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung uns gegenüber aufgerechnet wird. lm Übrigen sind wir zur Abtretung von Forderungen an Dritte berechtigt. Die Abtretung von Forderungen durch unsere Vertragspartner bedarf der vorherigen, unverzichtbaren schriftlichen Zustimmung unsererseits, § 354a HGB bleibt davon unberührt.

(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir 5% Zinsen über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern, sonst 8%, soweit nicht nachweisbar jeweils ein höherer Zinsschaden entstanden ist. Rücklastschriften werden pauschal mit 30,00 E pro einzelner Rücklastschrift berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

(6)Rechnungen gelten nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum als anerkannt, der Kunde hat anderenfalls schriftlich zu widersprechen. Wir werden den Kunden mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.

§ 7 – Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Begleichung aller Forderungen (einschließlich Sonderforderungen aus Kontokorrent, die uns aus dem Rechtsgrund gegen unseren Kunden aus laufenden oder zukünftigen Geschäften zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware ausdrücklich vor (einfacher, erweiterter, verlängerter Eigentumsvorbehalt und Kontokorrent vorbehaltl. Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freigegeben. soweit ihr Wert unsere Forderung um mindestens 10 % übersteigt.

(2)Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung. so wird bereits jetzt vereinbart. dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig Rechnungswert auf uns übergeht. Der Kundeverwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Unsere Kunden sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange sie nicht in Verzug sind. Für Verpfändungen. Sicherheitsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unsere Kunden nicht berechtigt, Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorent tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab.

(3) Sämtliche Eigentumsvorbehalte unsererseits erlöschen auch dann nicht. wenn von uns stammende Ware von einem Dritten erworben wird, solange die Ware bei uns nicht vollständig bezahlt ist. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, unsere gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem, § ‚H1 ZPO zu ersetzen, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden an Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde ist verpflichtet uns seine Abnehmer zu benennen, uns die Abtretung mitzuteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und diesbezügliche Unterlagen auszuhändigen.

§ 8 – Elektronische Kommunikation l Datenschutz
(1)Es wird die elektronische Kommunikation mittels E-Mails für Angebote, Rechnungen, Mahnungen und sonstigen geschäftlichen Verkehr nach unserer Wahl genutzt, sofern der Kunde bei Vertragsschluss diesbezüglich eine Einwilligung erteilt hat. Bei gewerblichen Kunden, welche im Rechtsverkehr mit einer E-Mail-Adresse auftreten, wird diese Einwilligung unterstellt. Die jeweiligen Schreiben tragen einen Hinweis, dass ausschließlich elektronischer Versand erfolgt.

(2)Die Verarbeitung und Nutzung von durch uns erhobener Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu geschäftlichen Zwecken.

(3) Personenbezogene Daten einschließlich Anschrift und E-Mail-Adresse werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Daten, die zur weiteren Auftragsabwicklung eine Übermittlung an Dritte erfordern Der Umfang der Daten beschränkt sich dabei auf das erforderliche Minimum und die Übermittlung erfolgt gemäß der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten im Rahmen
des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Löschung kann jedoch so lange nicht verlangt werden, solange gesetzliche,vertragliche oder Handels- bzw. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen; es kann dann nur die Sperrung der Daten verlangt werden.

§ 9 – Sonstige Bestimmungen
(1) Sollten Bestimmungen oder einzelne Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unzulässig sein, so gelten für diese Bestimmungen oder Teile die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Dies gilt nicht für den Geschäftsverkehr mit Bestellungen/ Kunden, die weder Kaufleute im Sinne des HGB noch Sondervermögen des Öffentlichen Rechts noch juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind sowie für Geschäfte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören.

(3) Es wird die Geltung des deutschen Rechts vereinbart, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf (ClSG vom 11.April 1980 in der jeweils gültigen Fassung).

( Stand: Februar 2013 )